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Lehensrechtliche Stellung
Oft werden Burgen nach der lehensrechtlichen Stellung des Burgherren benannt. Eine Reichsburg ist also eine Burg, die von einem kaiserlichen Ministerialen besetzt war. Burgen können aber auch Sitz eines Territorialherren sein: So war Landshut/Trausnitz eine Herzogsburg oder die Wartburg der Sitz des Thüringer Landgrafen. Weitere Benennungen solcher Art sind Ministerialen-, Kirchen-, Ordens- oder Allodialburg (Allod: lehensfreies Eigentum).
Eine andere Auswirkung des Lehensrechts gibt einem weiteren Burgentyp die Bezeichnung: Eine Ganerbenburg wurde von den Erben eines Burgherren in zwei oder mehrere, voneinander rechtlich unabhängige Teile geteilt. In der Oberpfalz geschah das beispielsweise mit Brennberg, Ehrenfels u.a..
 Grundriss
Vor allem kleinere Burgen werden durch die Besonderheiten ihres Grundrisses charakterisiert. Eine Turmhügelburg oder Motte (Bild) ist zum Beispiel eine im frühen Mittelalter häufige Niederungsburg, die aus einem aufgeschütteten Hügel mit Palisade und einem darauf stehenden Turm besteht. Eine Wohnturmburg besteht nur aus einem Wohnturm. Weitere, ähnliche Bezeichnungen sind Palasburg, Ringburg, Schildmauerburg.
Zweck
Manche Burgen wurden für einen bestimmten Zweck errichtet, der sich von der üblichen Funktion einer Burg absetzt. Zollburgen sollten an wichtigen Wegen die Zolleinnahmen sichern. Belagerungsburgen wurden ganz in der Nähe bestehender Burgen gebaut, um deren Bewohner unter ständigem Druck und permanenter Kontrolle zu halten. Stadtburgen sollten die Herrschaft über eine Stadt sichern usw.
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